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immobilienrecht

Notargebühren

Bei Grundstückskaufverträgen ist es von Nöten einen Notar einzuschalten. Laut Gesetz sind nur notariell beurkundete Kaufverträge rechtskräftig.
Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung)
in der Fassung vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 960), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866).

Einseitige Erklärungen und Verträge (z. Bsp. Buchgrundschuld)
(1) Für die Beurkundung einseitiger Erklärungen wird die volle Gebühr erhoben; unerheblich ist, ob die Erklärung von einer oder von mehreren Personen abgegeben wird.
(2) Für die Beurkundung von Verträgen (z. Bsp. Kaufvertrag) wird das Doppelte der vollen Gebühr erhoben.
zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Kostenordnung für alle Notare im Bundesgebiet

Die Notargebühren sind in der Kostenordnung für alle Notare im Bundesgebiet einheitlich geregelt und in einer Tabelle genau festgelegt; Gebührennachlässe sind unzulässig; es gibt im Unterschied zum Steuerberater keine Rahmengebühren und insofern auch keinen Verhandlungs- oder Ermessenspielraum bei der Festlegung der Notargebühren.

Weitere Informationen

Hier kann die Tabelle der Notargebühren kostenlos als PDF Datei heruntergeladen werden. Beim Kauf einer Immobilie muss etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises als Nebenkosten, wie Notar, Grundbuchamt einkalkuliert werden.

Ein Notar kann in folgenden Bereichen tätig werden

Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.

Notare und Notarkosten in Europa
In Spanien

Die Notare haben seit 1989 einen festen Satz, den der spanische Staat für alle Notare festgesetzt hat. Sie können aber einen 10% igen Rabatt geben. Beispielskosten:
Kaufpreis: 100.000.-/200.000.-, Notarkosten: 675.-/750.-

Grundbuchamt

Dies sind die Hauptkosten, um den Kauf im Grundbuch eintragen zu lassen. Diese Kosten sind auch festgelegt und richten sich nach dem Preis der Immobilie.
Kaufpreis: 100.000/200.000 Euro, Grundbucheintrag: 445/510 Euro
Immer auch unbedingt vor dem Kauf einen Grundbuchauszug (nota simple informativa) anfordern.

Steuern

Die spanische Grunderwerbsteuer wird auf der Grundlage des Gesetzes über die Besteuerung von Vermögensübertragungen und Rechtsgeschäfte (Ley Impuesto sobre transmisiones patrimoniales y actos jurídicos documentados) erhoben.
Beim Kauf einer neuen Immobilie fällt keine spanische Grunderwerbssteuer an, sondern die Umsatzsteuer (IVA) in Höhe von 10% und die Stempelsteuer von 1,2% (AJD). Der Steuersatz der spanischen Grunderwerbsteuer ist abhängig vom realen Verkehrswert der Immobilie

Bei diesem Thema haben wir 2 verschiedene Immobilienarten.
Impuestos IVA (impuesto sobre el valor añadido) Immobilienkäufe werden entweder mit der Umsatzsteuer oder mit der Grunderwerbssteuer besteuert.
Der Verkauf einer Neubauimmobilie ist der Umsatzsteuer unterworfen. Verkäufe, die von Gewerbetreibenden und Handelsgesellschaften vorgenommen werden, die sich dem Vertrieb, des Städtebaus, des Bauhandwerks und der Renovierung von Immobilien widmen, sind bei städtischen Immobilien der Umsatzsteuer unterworfen.
Beim Verkauf von fertiggestellten Wohnhäusern und Eigentumswohnungen beträgt seit dem 01.07.2010 die Umsatzsteuer (IVA) 8%. Andere Objekte wie Geschäftslokale, Baugrundstücke und noch nicht fertiggestellte Wohnhäuser werden mit nunmehr mit 18% besteuert. Ab dem 01.09.2012 liegen die Steuersätze bei 10 bzw. 21 Prozent.

Notare und Notarkosten weltweit
In Peru

Alle Notar- und Eintragungskosten sind im Peruanischen Gesetz verankert und werden vom Käufer übernommen.
Der Käufer sollte die folgenden Dokumente verlangen:
Lastenverzeichnis, Besitzurkunde (um zu sehen, ob der Verkäufer wirklich der Eigentümer ist), Grundbuchauszug (mit dem Grundbuchauszug kann überprüft werden, ob das Eigentum belastet ist oder sonstige negative Eintragungen hat). Diese 3 Dokumente sollten von einem der Firma Fairpreis Immobilien angeschlossenen Rechtsanwalt überprüft werden.

Dannach wird ein Kaufvertrag aufgesetzt und unterzeichnet. Contrato de Arras, privatschriftliche Immobilienvertrag. Spanisches, südamerikanisches Recht erkennt privatschriftliche Verträge über einen Immobilienkauf als wirksam an. Zwar erfolgt die Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch auch erst mittels einer notariellen Urkunde über den Kauf, der privatschriftliche Vertrag kann den Parteien aber einen Anspruch auf Erfüllung desselben und auf Erstellung dieses notariellen Vertrages einräumen. (Formato Minuta de Compraventa aqui).

Der Notar bzw. die Firma Fairpreis Immobilien sorgt dann im Grundbuchamt in Lima und Callao für den Eintrag des Käufers.

Innerhalb von 3 Tagen nach Kaufvertragsunterzeichnung muss der Verkäufer sein Eigentum bei der Gemeinde abmelden (und der Käufer anmelden). Wenn das Eigentum ein Neubau ist bezahlt der Käufer die Grunderwerbssteuer IGV, (im Moment 18 Prozent, 2016).