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Alles rund um das Mieten

Oft ist kaufen günstiger als mieten, besonders wenn die Zinsen niedrig sind.
WEG Recht, Mieten
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Sie bezahlen dann sogar monatlich weniger als eine vergleichbare Miete. Der Vorteil ist aber, dass Sie das in Ihren eigenen Geldbeutel zahlen und so in Ihre Zukunft investieren. Zusätzlich ist Ihre Familie abgesichert.

Sprechen Sie deshalb mit unseren Spezialisten und Beratern und lassen sich ein Angebot machen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und finden das richtige Objekt für Sie

Betreuung durch den Trendig Makler
Bei der Betreuung durch die Fachberater von Trendig Immobilien können Sie nur gewinnen

Durch uns haben Sie nicht nur eine Rundumbetreuung sondern erhalten auch die benötigten Verträge und Formulare. Aufgrund dessen, dass wir mit verschiedenen Rechtsanwälten, Immobilienfachleuten und Sozial- und Wirtschaftwissenschaftlern zusammenarbeiten sind wir in der Lage Dinge zu erkennen und zu bieten die andere sogen. Hobbymakler allein aufgrund der fehlenden Ausbildung nicht können.

Interessante Seiten rund um das Thema Mieten und Vermieten

- der Mietspiegel
- Die Mietnomaden
-Maklerprovisionen bei Mietwohnung
-
Der Mietvertrag

Der Mietvertrag

Schliessen Sie mit unserer Hilfe den richtigen Mietvertrag ab und erfahren Sie was Sie bei einem Mehrfamilienhaus beachten sollten.
Hier zur Serviceseite Mietvertrag

Neues zum Bestellerprinzip
Maklerprovision bei Mieten

Seit 01.06.2015 gilt für Vermietung bei der Maklerprovision das Bestellerprinzip. Dies ist in der Regel der Vermieter, der allerdings in vielen Fällen die Maklerprovision bei der Miete aufschlägt; d.h. der Mieter bezahlt trotz Ersparnis der Maklerprovision viel mehr.
Beispiel:
Eine Mietwohnung würde 700.- Euro Kaltmiete kosten. Dann wäre die Maklerprovision 1.400.- Euro pus 266.- Euro, also insgesamt 1.666.- Euro. Der Vermieter zahlt die Maklerprovision und schlägt 50.- Euro auf die Miete drauf. Der Mieter würde damit pro Jahr 600.- Euro pro Jahr an Miete mehr bezahlen; nach 3 Jahren 1.800.- Euro und damit schon mehr als wenn er die Maklerprovision übernommen hätte. Indirekt wird damit die neue Regelung der Bundesregierung und das Bestellerprinzip für den Mieter wesentlich teurer.
Die Obergrenze für die vom Mieter zu zahlende Maklerprovision (falls er den Makler beauftragt/bestellt) beträgt 2 Netto-Kaltmieten plus Mehrwertsteuer, also 2,38 Kaltmonatsmieten.
Allerdings werden solche Aufträge seit dem Bestellerprinzip von Maklern nur noch sehr selten angenommen, da sich das Unternehmersicht nicht rechnet und ein Verlustgeschäft ist.
Bei Vermietern kann der Makler eine höhere Provision vereinbaren. Dies insbesondere wenn es ein schwieriges oder schwer vermietbares Objekt ist.