immobilienrecht

Ihr Recht

Hier berichten wir immer über interessante Themen, welche Sie als Mieter, Käufer oder Verkäufer betreffen. Das können wir deutschlandweit als einziger Makler tun, da nur uns so viele hochkarätige Fachleute mit Rat und tat zur Seite stehen.
Was ist ein Mangel

Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn der Ist-Zustand nicht mit dem Soll-Zustand übereinstimmt. Der Ist-Zustand der Wohnung ist der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt der Beurteilung. Der Soll-Zustand ist der Zustand der Wohnung, wie er nach dem Mietvertrag und den sonstigen Parteivereinbarungen sein soll.

Der Mieter verliert seine Gewährleistungerechte wegen Wohnungsmängeln, wenn er die Mängel gekannt hat. Siehe § 536 b BGB.
Der Mieter verliert seine Gewährleistungsrecht wegen Wohnungsmängeln auch dann, wenn ihm die Mängel aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind. Siehe § 536 b BGB.
Das vorher Genannte gilt aber nicht, wenn der Vermieter den Mieter über die Mängel arglistig getäuscht hat.

Die Rechte des Mieters

Bei einem Mangel an einem Mietobjekt (wenn der Vermieter den Schaden nicht verursacht hat und nicht kannte) hat der Mieter verschiedene Rechte; die er aber nur wahrnehmen kann, wenn er sie kennt. Hier hängt die Aktion von der Schwere des Mangels ab:
Die Benutzung des Objektes ist nicht mehr möglich. Damit ist dann laut § 536 BGB die Tauglichkeit des Zwecks aufgehoben und der Mieter kann die Miete komplett einstellen.
Die Benutzung des Objektes ist nur eingeschränkt möglich. Der Mieter kann die Miete reduzieren (Mietminderung). Dies ist zum Beispiel der Fall wenn Wasser von der Decke eines Zimmers tropft. Falls Wasser von allen Decken tropft wäre die Benutzung des Objektes gar nicht mehr möglich.
Wenn der Vermieter den Schaden verursacht hat und den Mangel kannte kann der Mieter Schadensersatz für ein Hotel, Umzugskosten oder Ersatzwohnung verlangen. Der Mieter kann also zusätzlich zur Einstellung der Miete Schadensersatz verlangen. Siehe § 536 a BGB. Ein Beispiel wäre zum Beispiel wenn der Wohnungsbrand durch eine schadhafte Elektroleitung entstanden ist.

Wenn der Vermieter den Wohnungsmangel nach Aufforderung und Fristsetzung nicht beseitigt kann er dies selbst tun oder eine Firma beauftragen und dann die Kosten vom Vermieter velangen.
Er kann eine Rechnung schreiben oder aber die Aufwendungen von der Miete abziehen.

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Immobilienkauf richtig gemacht