Was ist ein Mangel
Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn der Ist-Zustand nicht mit dem Soll-Zustand übereinstimmt. Der Ist-Zustand der Wohnung ist
der tatsächliche Zustand im Zeitpunkt der Beurteilung. Der Soll-Zustand ist der Zustand der Wohnung, wie er nach dem Mietvertrag
und den sonstigen Parteivereinbarungen sein soll.
Der Mieter verliert seine Gewährleistungerechte wegen Wohnungsmängeln, wenn er die Mängel gekannt hat. Siehe §
536 b BGB.
Der Mieter verliert seine Gewährleistungsrecht wegen Wohnungsmängeln auch dann, wenn ihm die Mängel aufgrund grober
Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind. Siehe § 536 b BGB.
Das vorher Genannte gilt aber nicht, wenn der Vermieter den Mieter über die Mängel arglistig getäuscht hat.
Die Rechte des Mieters
Bei einem Mangel an einem
Mietobjekt (wenn der Vermieter den Schaden nicht verursacht hat und nicht kannte) hat der Mieter verschiedene
Rechte; die er aber nur wahrnehmen kann, wenn er sie kennt.
Hier hängt die Aktion von der Schwere des Mangels ab:
Die Benutzung des Objektes ist nicht mehr möglich. Damit ist dann laut § 536 BGB die Tauglichkeit des Zwecks aufgehoben
und der Mieter kann die Miete komplett einstellen.
Die Benutzung des Objektes ist nur eingeschränkt möglich. Der Mieter kann die Miete reduzieren (Mietminderung). Dies
ist zum Beispiel der Fall wenn Wasser von der Decke eines Zimmers tropft. Falls Wasser von allen Decken tropft wäre die Benutzung
des Objektes gar nicht mehr möglich.
Wenn der Vermieter den Schaden verursacht hat und den Mangel kannte kann der Mieter Schadensersatz für ein Hotel,
Umzugskosten oder Ersatzwohnung verlangen. Der Mieter kann also
zusätzlich zur Einstellung der Miete Schadensersatz verlangen.
Siehe § 536 a BGB. Ein Beispiel wäre zum Beispiel wenn der Wohnungsbrand durch eine schadhafte Elektroleitung entstanden ist.
Wenn der Vermieter den Wohnungsmangel nach Aufforderung und Fristsetzung nicht beseitigt kann er dies selbst tun oder eine Firma
beauftragen und dann die Kosten vom Vermieter velangen.
Er kann eine Rechnung schreiben oder aber die Aufwendungen von der Miete abziehen.
Was ist beim Immobilienkauf zu beachten
Immobilienkauf richtig gemacht