Hier beantworten wir Fragen, welche an uns von Kunden gestellt wurden. Wenn Sie etwas nicht wissen fragen Sie ruhig, denn es gibt ja bekanntlich keine dummen Fragen nur dumme Antworten.
Hier werden Sie darüber informiert was Miteigentum und Teileigentum ist, was in einem Baulastenverzeichnis steht und was man beachten muss und ob sich der Kauf einer Eigentumswohnung lohnt.
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt und sichert baurechtswidrige Zustände an einem
Grundstück, respektive dem sich darauf befindlichen Gebäude gegenüber der zuständigen Baubehörde ab. Eine
Baulast ist eine Verpflichtung des Grundstückeigentümers gegenüber der Aufsichtsbehörde entweder etwas zu unterlassen,
zu dulden oder zu tun.
Solche öffentlich rechtlichen Einträge sind von privatrechtlichen Einträgen im Grundbuch in Abteilung 2 abzugrenzen.
Die am häufigsten anzutreffende Baulast, ist die sogenannte Abstandsflächenbaulast für ein Grundstück. Hierbei duldet
der Eigentümer des belasteten Grundstücks ein Unterschreiten des gemäß BauGB vorgeschriebene Grenzabstandes,
und verpflichtet sich einen entsprechend größeren einzuhalten.
Bei einer Eigentumswohnung wird ein Teil des Hauses und ein Teil des Grundstücks erworben. Daher muss rechtlich zwischen
dem Sondereigentum an der Wohnung selbst und dem dazugehörigen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum
(Gemeinschaftseigentum) unterschieden werden.
Beide sind Bestandteile des Wohnungseigentums und untrennbar miteinander verbunden.
Im Gegensatz zum Wohnungseigentum wird von Teileigentum dann gesprochen, wenn es sich um Sondereigentum handelt, welches nicht
zu Wohnzwecken dient. Zum Beispiel Laden- und Büroräume. Unsere Netzwerkpartner werden Sie kompetent beraten.
Eine Wohnung zu kaufen, lohnt sich immer für die Menschen, die ihr eigener Herr sein wollen und es vorziehen für eine gewisse
Zeit Raten zu zahlen; also quasi lieber in die eigene Tasche zu zahlen als für immer Miete zu entrichten. Kredit für Immobilien dafür aufzunehmen ist heutzutage leicht und man kann sich auch online informieren.
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Wir informieren Sie auch darüber wie die Renditeberechnung des Objektes durchzuführen ist.