immobilienrecht

Energiesparverordnung EnEV und der Energieausweis.

Für welche Gebäude ist der Energieausweis notwendig?

Eigentümer sind verpflichtet, Miet- oder Kaufinteressenten über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie aufzuklären. Immobilieneigentümer sind laut Energiesparverordnung EnEV 2009 gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen; der die Informationen über der Energieeffizienz und Energieverbrauch des Objektes zusammenfasst. Zusätzlich enthält das Dokument Empfehlungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, durch die Eigentümer den Energiebedarf ihrer Immobilie senken und damit Kosten sparen können.

Den richtigen Ausweis erstellen.

NEUBAU: Immer Bedarfsausweis
von 1978 bis heute: Immer freie Wahl, egal 5 mehr oder weniger als 5 Wohneinheiten
vor 1978: Bis zu 4 Wohneinheiten: Bedarfsausweis Ab 5 Wohneinheiten: Freie Wahl

Ausnahme: Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wä rmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträ glich auf diesen Stand gebrachts worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.

Hinweis

Wenn die Wahlmöglichkeit besteht, bietet ein Bedarfsausweis kaum Vorteile. Der errechnete Energiebedarf ist nur ein theoretisches Konstrukt und liegt erfahrungsgemäß etwa 20-30 über dem tatsächlichen Energieverbrauch desselben Gebäudes. Das heißt gleichzeitig, dass ein Gebäude mit einem Verbrauchsausweis meist in einer besseren Effizienzklasse landet.

Energieausweis in anderen Europäischen Ländern.

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Energieausweis, das gilt ab Mai 2021

Bisher musste der CO2-Fußabdruck nicht aufgeführt werden. Mit der neuen Vorschrift enthält der Energieausweis künftig Informationen, die den CO2-Fußabdruck deutlicher darstellen. Berechnet werden die Emissionen aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes.
Wie gehabt wird es grundsätzlich die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis geben. Beide Varianten gelten zehn Jahre. Bei Verbrauchsausweisen sind Eigentümer in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung der Immobilie zu machen.

Was bislang bei Bedarfsausweisen schon der Fall ist, gilt ab Mai auch bei Verbrauchsausweisen: Eigentümer müssen die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Auch das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung muss festgehalten werden.
Die Aussteller der Verbrauchsausweise können die Gebäude weiterhin vor Ort prüfen, es reichen aber für die Bewertung Fotos aus, wenn sie geeignet sind, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen
Stellen Eigentümer Daten für den Energieausweis bereit, sind sie für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Die Aussteller von Energieausweisen müssen die Informationen sorgfältig prüfen und dürfen sie nur verwenden, wenn kein Zweifel an ihrer Richtigkeit besteht.
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Hausverwaltung verpflichtet, den Energieausweis zu beantragen. An den Kosten werden alle Eigentümer beteiligt.

Um diese ganzen Dinge muss sich nicht gekümmert werden, denn wir machen das alles für Sie. Einfach hier den Energieausweis beantragen